Ladenbau Genehmigungsplanung

Was bedeutet eine Genehmigungsplanung im Ladenbau?

► Die Genehmigungsplanung im Ladenbau beschreibt einen Teil der gesamten Bauplanung. Sie wird auch oft als Einreichungsplanung oder Eingangsplanung bezeichnet, meint meist jedoch denselben Vorgang. Im Kern geht es um den Antrag für eine Baugenehmigung.

Nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) die in unterschiedliche Phasen unterteilt ist, beschreibt die Genehmigungsplanung auch im Ladenbau einen Teil der Leistungsphase 4.


Was beinhaltet generell eine Genehmigungsplanung im Ladenbau?

Den gesamten Vorgang zu Beschreiben ist sehr komplex und in der gesamten Ausprägung an dieser Stelle nicht notwendig. Wichtig ist jedoch, dass die Genehmigungsplanung die Beschreibungen und die Planungsunterlagen soweit vervollständigen sollten, sodass nach Einreichung der Unterlagen die Genehmigung für die Umsetzung des Projekts erteilt wird.

Die Genehmigungsplanung im Ladenbau ist auch stark mit der vorangegangenen Entwurfsplanung verbunden. Gemeinsam mit der nachfolgenden Ausführungsplanung bildet sie den Kern der Leistungsphase 4.

Ist eine Genehmigungsplanung im Ladenbau immer notwendig?

Nicht in jedem Einzelhandelsprojekt ist diese Planung notwendig. Wenn sich der Innenausbau lediglich auf eine Renovierung bezieht, ist eine Genehmigungsplanung im Ladenbau in der Regel unnötig. Unverzichtbar wird Sie jedoch bei einem Neubau oder auch einem Anbau, der Ihr Geschäft vergrößert. Hier ist zusätzlich ein Statiker hinzuzuziehen, um alle zur Genehmigung notwendigen Freigaben zu bekommen.