Ausschreibung

Erfahren Sie alles zum Thema: Ausschreibung


Anders als bei Einzelhändlern, zu denen die Kunden von sich aus kommen, suchen sich viele andere Unternehmen ihre Kunden anhand von Ausschreibungen aus. Bei einer Ausschreibung ist der letztliche Kontrakt für den einzelnen Bieter nicht gesichert. Das Angebot, das im Rahmen einer Ausschreibung abgegeben wird, ist ein verbindliches für die gewünschten Leistungen. 

Ausschreibung für Messebau und Ladenbau – Bild #1015512338 © undefined undefined – iStock.com

Was ist eine Ausschreibung?

Definition: Die öffentliche Hand, Ämter und Behörden sind zu einer Ausschreibung verpflichtet, sobald ein gewisses Auftragsvolumen überschritten wird.

Dies gilt sowohl bei Leistungen wie auch bei Lieferungen. Auch private oder gewerbliche Auftraggeber nutzen das Prinzip der Ausschreibung, um wirtschaftlich sinnvolle Angebote zu erhalten. 

Es gilt, dass die abgegebenen Angebote für die Bieter verbindlich sind. Eine Ausnahme kann hier gemacht werden, sollten tatsächlich schwerwiegende Gründe angeführt werden können.

Zu diesen gehören beispielsweise irreführende Vergabeunterlagen. Dann ist ein Rücktritt vom Angebot auch gesetzlich erlaubt. Grundlegend wird bei den Ausschreibungen zwischen Angeboten unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte differenziert. 

Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen

Sobald eine Ausschreibung veröffentlicht wird, muss der Auftraggeber alle für das Projekt relevanten Daten, Fakten und Informationen bereitstellen. In diesem Zusammenhang müssen Pläne, Dokumente, Leistungsverzeichnisse sowie detaillierte Projektbeschreibungen vorhanden sein.

Sollten sich in den Unterlagen im Laufe der Ausschreibungen Veränderungen ergeben oder neue Unterlagen hinzukommen, muss der Auftraggeber dies den Bietern rasch mitteilen. 

Was sind Schwellenwerte?

Die bereits oben erwähnten Schwellenwerte bezeichnen den Nettoauftragswert, bis zu welchem die Ausschreibung dem rein nationalen Recht unterliegt.

Überschreitet der Nettoauftragswert diesen Schwellenwert, kommen automatisch die EU-Richtlinien im Zusammenhang mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, kurz GWB, zum Tragen. 

Einen einheitlichen Schwellenwert gibt es nur innerhalb der jeweiligen Branche. So kann festgehalten werden, dass der Schwellenwert für Ausschreibungen im Baugewerbe höher ist als bei Dienstleistungen. Grundsätzlich werden die Schwellenwerte jedes zweite Jahr angepasst. 

Unterschreitung der Schwellenwerte – Vergabe unterhalb des Schwellenwerts

Für alle Ausschreibungen, deren Nettoauftragswert unterhalb des branchenspezifischen Schwellenwertes liegt, gilt vordergründig das nationale Recht. Dies bedeutet allerdings nicht, dass nur einheimische Unternehmen ein Angebot abgeben dürfen.

In den Vergabetopf müssen alle Angebote aus einem EU-Land aufgenommen werden. Zu diesen Ländern hinzuzuzählen sind auch Island, Liechtenstein sowie Norwegen.

Liegt die Ausschreibung unterhalb des Schwellenwerts, kann der Bieter um Rechtsschutz bei einem Zivilgericht ersuchen. 

Überschreiten der Schwellenwerte – Vergabe oberhalb des Schwellenwerts

Für alle Ausschreibungen, deren Nettoauftragswert über dem branchentypischen Schwellenwert angesiedelt ist, muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen.

Ein großer Unterschied zu Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwerts ist, dass bei dessen Überschreiten der Bieter die Einhaltung der Vergabebestimmungen einfordern kann.

Hierfür muss der Bieter einen schriftlichen Antrag auf die Nachprüfung des Vergabeverfahrens stellen. Somit soll die Gleichheit der Chancen zwischen den Bietern gewährleistet werden. 

Unterschied zwischen öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen

Die öffentliche Ausschreibung beschreibt ein Vergabeverfahren, mit welchem eine uneingeschränkte Zahl an Unternehmen angesprochen werden. Jeder, der sich für das Projekt interessiert, kann grundlegend an der Ausschreibung teilnehmen. 

Anders ist dies bei beschränkten Ausschreibungen. Bei diesen richtet sich der Auftraggeber an einige dezidiert ausgesuchte Bieter und fordert diese auf, ein Angebot abzugeben. 

Die Regel stellen öffentliche Ausschreibungen dar. Die beschränkten Ausschreibungen werden nur unter gewissen Umständen und Bedingungen angewandt.

Dazu gehört, dass zum Beispiel eine öffentliche Ausschreibung zu keinem Ergebnis geführt hat. Auch ein Punkt, durch den beschränkte Ausschreibungen zulässig werden, ist eine dargelegte Dringlichkeit. Ebenso bei einer nötigen Geheimhaltung sind Beschränkungen in der Ausschreibung gestattet. 

Möglichkeiten, Ausschreibungen zu veröffentlichen

Zum Beispiel werden Ausschreibungen in Zeitschriften sowie in geeigneten Fachmagazinen gedruckt. Amtliche Veröffentlichungsblätter sowie einschlägige Online-Portale sind dafür gestattet. Oberhalb des Schwellenwerts müssen Projekte auch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.