Erfahren Sie alles zum Thema: Brandmeldeanlage
BMA, das steht für Brandschutzmeldeanlage und beschreibt eine Gefahrenanlage zur Meldung eines Brandes. Die BMA ist dem vorbeugenden Brandschutz genauer, dem anlagentechnischen Brandschutz zuzuordnen. Die Planung einer Brandmeldeanlage ist ein umfangreiches Unterfangen, bei dem mehrere Planungsdisziplinen und Anforderungen zu beachten sind. Setzen Sie sich deshalb zur Planung der Brandschutzanlage am Besten mit den verschiedenen Beteiligten an einen Tisch und erarbeiten Sie gemeinsam ein Konzept.
![]()
Brandmeldeanlage – Bild #183893662 © - adventtr - – iStock.com
Die Brandmeldeanlage empfängt Informationen von verschiedenen Brandmeldern, wertet diese aus und reagiert im Falle eines Brandes je nach Umfang und Einstellungen. Dabei besteht die Reaktion nicht aus aktiven Löschversuchen sondern kann vielmehr folgende Aufgaben übernehmen:
Generell ist die Regelung zur Pflicht einer Brandmeldeanlage dem Bauordnungsrecht zu entnehmen. Da es unterschiedliche Ausprägungen gibt (siehe oben), sind auch die Regelungen hier unterschiedlich und abhängig von der Gebäudeklasse und Nutzung des Gebäudes.
Für Sonderbauten wie sind die Regelungen der Musterbaurichtlinie MBO zu entnehmen. Für Verkaufsstätten generell gilt die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung – MVKVO). Ab einer Größe von 500 m² müssen Verkaufsstätten mit einer Sprinkleranlage ausgestattet sein, über eine automatische Brandmeldeanlage verfügen und an eine Weiterleitung zur Leitstelle der Feuerwehr angeschlossen sein.
![]()
Brandschutz - Bild #1197431591 © Leo eakrin rasadonyindee - iStock.com
Ob eine Brandmeldeanlage benötigt wird oder nicht, hängt von vielen ineinander greifenden Faktoren ab und ist der entsprechenden Planung zu entnehmen.
Insgesamt ist die Brandmeldeanlage jedoch als ganzheitliches Produkt zu verstehen, welches aus mehreren einzelnen Komponenten besteht, die aufeinander abgestimmt sein müssen. Brandmeldeanlagen müssen durch die entsprechenden Fachplaner objektspezifisch geplant werden. Für die Montage, Inbetriebnahme und Abnahme sind Fachfirmen mit Akkreditierung nach DIN 14675 erforderlich. Diese Firmen müssen vom Verband der Schadensversicherer (VdS) als kundig anerkannt sein.
Eine Brandmeldeanlage muss außerdem über die Jahre hinweg regelmäßig gewartet und von anerkannten Sachverständigen überprüft werden.