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Definition: Das europaweit gültige und einheitliche elektronische Standardformular für Unternehmen und deren Vergabeverfahren trägt den Namen Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Dieser wird mit EEE abgekürzt. Mit dem EEE können Unternehmen bei dem Verfahren zur Vergabe von Aufträgen eine Erklärung darüber abgeben, warum sie für den Auftrag entweder geeignet sind, oder warum sie aus dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen werden dürfen. 

Was war der Grund für die Einführung des EEE?

Die Europäische Kommission sah sich lange mit dem Vorwurf konfrontiert, die Vergabevorschriften bei Aufträgen seien zu aufwendig und teilweise zu umständlich. Mit dem Standardformular EEE wurde dies behoben. Der entsprechende Antrag wurde am 5. Januar 2016 beschlossen und in der europäischen Durchführungsverordnung fixiert. 

Durch das EEE soll der Verwaltungsaufwand bei Auftragsvergabeverfahren für die Auftraggeber sowie für KMUs minimiert werden. 

Die 6 Teile der Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Das EEE wird in sechs Teile gegliedert. Im ersten Teil findet man die Angaben zum Auftraggeber sowie zum Vergabeverfahren selbst. Liest man im zweiten Teil nach, so stehen dort die Angaben, die zum Unternehmen und zu dessen Vertretern gemacht werden. Im dritten Teil findet man genau die Ausschlussgründe dargelegt, nach denen man einen Bieter aus dem Verfahren entfernen kann. Der vierte Teil beinhaltet im Gegensatz zum dritten jene Kriterien, die einen Bieter für das Vergabeverfahren eignen.

Sieht man im fünften Teil nach, will man ausschließlich etwas über zweistufige Verfahren erfahren, bei denen der Auftraggeber ausdrücklich auf bestimmten Eignungskriterien besteht. Dies macht dieser in der Regel, um die Zahl der Bieter zu begrenzen. Im letzten und sechsten Teil sollte ein Unternehmen erklären, dass alle abgegebenen Informationen korrekt sind. Hier kann man auch erklären, dass fehlende Dokumente auf Anfrage nachgereicht werden. 

Was sind die Vorteile des EEE?

Der größte Vorteil des EEE für das Unternehmen ist, dass das Standardformular bei vielen Behörden akzeptiert wird. Somit kann man sich verschiedene Bescheinigungen oder Nachweise tatsächlich sparen. Damit sinkt der (Verwaltungs-)Aufwand für das Unternehmen. Dies gilt vor allem mit Hinblick auf eine klassische Eignungsprüfung. 

Ein weiterer Vorteil des EEE ist, dass es selbstverständlich in der gesamten Europäischen Union gilt. Damit sind Teilnahmen an Vergabeverfahren in jedem Mitgliedsland einfach und unkompliziert möglich. 

Letztlich profitieren von den EEE auch die öffentlichen Auftraggeber. Durch das für jeden Bieter einheitliche Formular sind die unterschiedlichen potentiellen Auftragnehmer einfach und übersichtlich zu vergleichen. 

Weitere Eigenschaften des EEE

Als Unternehmen kann man sich aussuchen, ob man das EEE in einer elektronischen oder in einer papiergebundenen Version ausfüllen will. Beides gilt vor dem Gesetzgeber als gleichrangig. Eine Ausnahme sollte hierbei allerdings beachtet werden. Werden Vergaben oberhalb des branchenspezifischen Schwellenwertes (Netto-Auftragswert) vergeben, dürfen seit dem 18. Oktober 2018 nur noch jene Eigenerklärungen verwendet werden, die man vollelektronisch ausfüllen kann. 

Damit beim Ausfüllen des EEE auf vollelektronischem Weg kein Malheur passiert, stellt der Online-Dienst eine einfache und schrittweise erklärte Anleitung zur Verfügung. Diese hilft den Bewerbern, das Formular fehlerfrei auszufüllen. Sollte dieses Hilfsangebot noch zu schwer verständlich sein, findet man auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen anwendungsgeprüften Leitfaden für die Verwendung des EEE in Form eines PDFs. 

Wichtig zu erwähnen ist, dass, sollten die Auftraggeber Zugriff auf das EEE haben, man als Unternehmen keine weiteren Unterlagen (Nachweise, Bescheinigungen) einreichen muss. Dabei sind Unternehmen eingeschlossen, die sich entweder im datenbankgestützten PQ-Verzeichnis eingetragen haben, oder die einen Gewerbezentralregisterauszug der Datenbank des Bundesamts für Justiz vorlegen können.