Erfahren Sie alles zum Thema: Bauantrag
Generell muss bei größeren Bauvorhaben, unabhängig ob diese einen Neubau, Anbau oder einen Umbau betreffen, ein Bauantrag gestellt werden.
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Bauantrag Formular – Bild #1147069746 © NuPenDekDee – iStock.com
In Deutschland ist hierfür die Rechtsgrundlage das Baugesetzbuch (BauGB) und bildet zusammen mit den jeweiligen Regularien der einzelnen Länder und Gemeinden die Gesetzesgrundlage für den Bauantrag.
Die einzelnen Details sind jeweils in der Landesbauordnung und den Bauvorlageverordnungen einzusehen. Klassisch beantragt der Bauherr mit dem Antrag also genauer mit dem Bauantrag eine Genehmigung des Bauvorhabens.
Es ist empfehlenswert, das bereits parallel oder schon im Vorfeld geprüft wird, ob für das Bauvorhaben ein Brandschutzkonzept oder ein gesonderter Nachweis für die Statik erbracht werden muss.
Wenn während der Prüfung des Bauantrags wichtige Dokumente fehlen, führt dies meins zur Verzögerung der Genehmigung und kann den Bauzeitenplan gefährden.
Unter anderem gehören zu den Unterlagen für den Bauantrag:
Es können jedoch je nach Bauvorhaben noch weitere Unterlagen für den Bauantrag gefordert werden.
Der Bauantrag wird in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und durch diese oder den Bauherrn selbst bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Die Kosten stellen sich aus den Antragskosten sowie den Gebühren für den Architekten dem Fachmann, der den Bauantrag erstellt, zusammen.