Erfahren Sie alles zum Thema: Blitzschutzanlage
Definition: Unter Blitzschutz versteht man den äußeren oder inneren Schutz einer baulichen Anlage vor Blitzeinschlägen über eine entsprechende Blitzschutzanlage.
Blitzschutzanlage - Bild #1189193806 © boitano - iStock.com
Eine Blitzschutzanlage findet Anwendung für viele Gebäudearten, für manche ist sie sogar vorgeschrieben.
Je nach Bundesland wird hier in den verschiedenen Landesbauordnungen definiert, welche Gebäude Blitzschutzeinrichtungen benötigen, da sie besonders schützenswert sind. Zu solch schützenswerten baulichen Anlagen zählen häufig Krankenhäuser, Versammlungsstätten oder aber auch Verkaufsstätten. Teilweise wird auch im Brandschutzkonzept definiert, wie die Blitzschutzanlage auszusehen hat.
Einheitlich werden die Regelungen zu Blitzschutzanlagen in der der Normenreihe IEC 62305 beschrieben. Diese besteht aus vier Teilen:
Ein vollständiges Blitzschutzsystem auch LPS (kurz für Lightning Protection System) besteht aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz.
Der äußere Blitzschutz besteht im Wesentlichen immer aus Fangeinrichtungen, Ableitungen sowie aus einer Erdungsanlage und ist dafür zuständig den Blitz, bei direktem Einschlag in die bauliche Anlage, in den Erdboden abzuleiten.
Die oben am Dach angebrachten Fangeinrichtungen sollen den Blitz zunächst einfangen. Hierfür eignen sich vor allen Drähte, Fangstangen oder Seile, die aus metallischen, gut leitenden Materialien wie beispielsweise Kupfer bestehen. Auch metallische Gegenstände eines Gebäudes wie z.B. Regenrinnen oder Schneefanggitter, können bei Einhaltung bestimmter Bedingungen wie ausreichende Metallstärke etc. als Fangeinrichtungen aktiviert werden. Besonders exponierte Bauteile wie etwa Absturzsicherungen oder Satellitenschüsseln etc. sollten ebenfalls mit Fangeinrichtungen versehen werden, wobei die Fangeinrichtung der Blitzschutzanlage das zu schützende Bauteil immer überragen muss.
Die Fangeinrichtungen sind wiederum mit den Ableitungen (auch Blitzableiter genannt) verbunden, welche den Blitzstrom senkrecht hinunter in die Erdungsanlage leitet. Die genaue Anzahl und der einzuhaltende Abstand zwischen den Ableitungen sind verschiedenen Tabellen zu entnehmen. An den Ableitungen können Blitzzähler installiert werden, sodass die Einschlagzahl gemessen werden kann.
Die Ableitungen sind mit der Erdungsanlage verbunden. Diese besteht aus einem Fundament- oder Ringerder und leitet den Blitzstrom in die Erde. Bei älteren Bauwerken kann es auch sein, dass jede Ableitung einzeln über einen vertikalen Erder abgeleitet werden muss.
Der innere Blitzschutz besteht im Wesentlichen aus einem Überspannungsschutz und schützt die elektrischen Anlagen und Endgeräte innerhalb eines Bauwerkes vor indirekten Blitzeinschlägen z.B. Einschlägen neben das Gebäude, in die Versorgungsleitungen oder die Telefonleitungen.
Für den Schutz werden je nach Blitzschutzklasse des Gebäudes Überspannungsschutzgeräte vom Typ 1 bis 3 (Grob,- Mittel, Feinschutz) eingesetzt, die bei Überspannung einen Potentialausgleich herstellen. Somit können Schäden an Personen oder Gegenständen reduziert und bestenfalls vermieden werden.
Wenn man auf einen Blitzschutz verzichtet, kann das verheerende Auswirkungen haben. direkte Blitzeinschläge können ganze bis Teile von Gebäuden zerstören. Durch die elektrische Entladung können in Baustoffen enthaltenes Wasser, Harze oder ätherische Öle erhitzen und explosionsartig verdampfen oder Brände können entstehen. Außerdem kann der Blitz indirekt in elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen innerhalb eines Gebäudes einkoppeln und weitreichende Zerstörungen auch in anderen Gebäuden anrichten. Eine Blitzschutzanlage bietet zwar niemals hundert prozentigen Schutz, verringert jedoch das Risiko und das Schadensausmaß eines Blitzeinschlags erheblich.