Brandschutz

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Wie wichtig ist Brandschutz? 

Immer wieder haben wir es in den vergangenen Jahrzehnten mit verheerenden Brandkatastrophen zu tun, bei denen viele Menschen ums Leben kommen. 

Brände können auch Sachschäden in großer Höhe verursachen und ganze Gebäude, Städte oder Landstriche verwüsten. Brandschutz ist nötig, um weitreichende Schäden zu verhindern. 

Allgemein kann man jedoch sagen, dass die Anzahl der Brandtoten in Deutschland über die letzten Jahre immer weiter sinkt, da die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen immer weiter ausgedehnt werden. 

Was gehört zum Brandschutz?

Generell wird zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden. Zum Brandschutz gehört sowohl die Löschung von Bränden, als auch die Vorbeugung zur Entstehung und Verbreitung von Rauch und Feuer. 

Beim abwehrenden Brandschutz ist ein Brand bereits entstanden und man versucht durch das Retten, das Löschen des Feuers und Bergung, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Der vorbeugende Brandschutz versucht die Entstehung eines Brandes, durch verschiedene Maßnahmen, zu verhindern.    

Was gehört zum vorbeugendem Brandschutz? 

Unter vorbeugendem Brandschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die nötig sind, um Schäden an Menschen, Tieren und Gegenständen zu vermeiden. Als Schutzziel des vorbeugenden Brandschutzes wird definiert: 

Der Entstehung und Ausbreitung von Rauch und Feuer vorbeugen und Wirksame Rettungs- und Löschmaßnahmen zu ermöglichen.

Hierzu zählen die folgenden drei Bereiche: 

  1. baulicher Brandschutz
  2. anlagentechnischer Brandschutz
  3. betrieblich-organisatorischer Brandschutz

Was gehört zum Baulichen Brandschutz?

Zu baulichen Brandschutzmaßnahmen zählen planerische und baulich-konstruktive Maßnahmen. Ein Brandschutzplaner muss hierfür Fluchtwege und horizontale wie vertikale Brandabschnitte in seiner Planung vorsehen.

Hierbei sind besonders notwendige Flure und die Rettungsweglängen zu beachten. Es ist von jedem Raum stets eine sichere Verbindung zur öffentlichen Verkehrsfläche, ins Freie oder ins Treppenhaus zu gewährleisten. Dafür müssen diese Wege baulich, als auch planerisch Brandschutz gewährleisten

Für den baulich - konstruktiven Brandschutz sind vor allem das Baustoff- sowie das Bauteil Verhalten bei Bränden zu berücksichtigen. 

Bauteile werden zur Kategorisierung ihres Brandverhaltens in unterschiedliche F-Klassen eingeteilt. Hierbei steht der Buchstabe F für die Feuerwiderstandsklasse und beschreibt die Dauer, die ein Bauteil bei einem voll entwickelten Brand stand hält.

Gängige Feuerwiderstandsklassen sind F30 (feuerhemmend) , F60 ( hochfeuerhemmend), F90 (feuerbeständig), F120, F180, wobei die Zahl immer für die Feuerwiderstandsdauer in Minuten steht. 

Baustoffe werden in die Klassen A - nicht brennbar und B - brennbar ( B1: schwer entflammbar; B2: normal entflammbar, B3: leicht entflammbar) eingeteilt. Baustoffe, die leicht entflammbar sind, dürfen für Wände, Decken und Dächer nicht verwendet werden.

Getestet wird die Entflammbarkeit von Baustoffen in Brandprüfungen. Gem. der DIN EN 13501 wird in Europa eine noch differenzierte Unterteilung vorgenommen, bei der die Rauchentwicklung (s) das brenndende Abtropfen/ Abfallen (d) das Brandverhalten von Bodenbelägen (f) sowie das Brandverhalten von linearen Rohren (l) betrachtet wird. 

Was gehört zum anlagentechnischen Brandschutz? 

Der Anlagentechnische Brandschutz gliedert sich in den Brandschutz der technischen Gebäudeausrüstung sowie den Brandschutz durch den Einbau technischer Einrichtungen und Anlagen.

Die technische Gebäudeausrüstung kann zum Beispiel durch ein Einsatz von Brandschutzklappen oder Wärmeabzugs- und Rauchansaugsystemen gewährleistet werden.

Hierbei geht es vor allem darum, die Anlage selbst vor den Schäden eines mögliches Brandes zu schützen. Unter dem anlagentechnischen Brandschutz, meint man den Einsatz von Branddetektionsanlagen, einem Alarmierungssystem oder Anlagen zur Brandlöschung wie Sprinkleranlagen etc. 

Was gehört zum organisatorisch - betrieblichen Brandschutz?

Zu betrieblichem Brandschutz zählt man alle Maßnahmen, die den anlagentechnischen Brandschutz unterstützen und gewährleisten, dass die Anlagen einwandfrei funktionieren.

So zählen die Instandsetzung, Wartung und Kontrolle zum betrieblich organisatorischen Brandschutz. Auch das Aufhängen und die regelmäßige Überprüfung von Feuerlöschern zählt hierzu. Ebenso gehören die Bereitstellung von Fluchtpläne oder der Regeln zum Verhalten im Brandfall zu den Pflichten eines Arbeitgebers oder Gebäudebetreibers.  

Zum Betrieblichen Brandschutz zählt beim Industriebau auch die Werksfeuerwehr. 

Wer regelt den Brandschutz? 

Welche Regeln einzuhalten sind ist abhängig von den Gebäudeklassen 1-5 und in verschiedenen DIN Normen sowie der  Musterbauordnung oder in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer definiert. 

Ebenfalls sind der DIN 4102 Regelungen zum Brandschutz zu entnehmen. Auch in der Arbeitsstätten Richtlinie bzw. der Arbeitsstätten Verordnung sind Absätze zum Brandschutzmaßnahmen enthalten. 

Bei der Planung öffentlicher Gebäude sollte man am besten frühzeitig einen Brandschutzplaner kontaktieren, der sich mit dieser Thematik bestens auskennt und auch die Abstimmungen mit den Behörden übernimmt.