Vergabeverfahren

Erfahren Sie alles zum Thema: Vergabeverfahren


Die öffentliche Hand ist dazu verpflichtet, durch Vergabeverfahren ihre Aufträge zu vergeben. Dabei haben die Gemeinden, Bundesländer und der Bund die Wahl zwischen verschiedenen Vergabeverfahrensarten. Die Vergabe über diese Arten hat verschiedene Vorteile. Ob ein Auftrag deutschlandweit oder sogar EU-weit ausgeschrieben werden muss, entscheidet der branchenspezifische Schwellenwert. 

Was ist ein Vergabeverfahren?

Um Nepotismus, sprich Vetternwirtschaft, vorzubeugen, hat der Gesetzgeber (Staat, EU) bei der eigenen Auftragsvergabe für Dienstleistungen, Lieferungen sowie Bauleistungen einen Sicherheitsmechanismus eingebaut – das öffentliche Vergabeverfahren.

Dieses legt fest, dass der öffentliche Auftraggeber nicht frei entscheiden darf, an wen er einen bestimmten Auftrag vergibt. Den nationalen oder auch europäischen Vergaberechten folgend, müssen die Formalia der Vergabeverfahren eingehalten werden. 

Diese formale Struktur hat den Grund, dass damit die Leistungen und Lieferungen, die ein Auftraggeber möchte, genau definiert werden. Anhand dieser Definition können etwaige Bieter kalkulieren. Der Auftraggeber kann über die Vergabeverfahren die vorhandenen Mittel sparsam einsetzen und mit gutem Gewissen Korruption und Nepotismus bekämpfen. 

Damit bei der Auftragsvergabe nicht monopolistische Strukturen gefördert werden, müssen der Bund, die Länder und die Gemeinden dabei darauf achten, die Interessen von mittelständischen Unternehmen nicht zu übersehen.

Dies geschieht dadurch, indem die Leistungen nach Fachrichtungen sowie nach der Menge separiert dargestellt und auch vergeben werden. Hier werden häufig die Fachbegriffe Teillose und Fachlose erwähnt. Fachlose nennt man Aufträge, die nach Fachgebieten getrennt sind. Teillose nennt man jene Aufträge, die nach Mengen getrennt sind. 

Probleme mit Teillose

Da es keine einheitliche Definition von Mittelstand gibt, ist die entsprechende Aufteilung von Aufträgen für die öffentliche Hand nicht immer einfach. Auch wenn es hierbei von allen Seiten zu einer klaren Aussage kommt, bleibt immer noch zu klären, wie groß ein Teillos sein sollte, damit man es allgemein für den Mittelstand als passend benennen kann. 

Dieses Problem hat der Gesetzgeber erkannt und versucht, diesem mit einem wissenschaftlichen Gutachten entgegenzutreten. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen Vertreter der ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen, eine Rechtsanwaltskanzlei sowie eine Unternehmensberatung eine Lösung erarbeiten. 

Unterschiedliche Formen von Vergabeverfahren

Die öffentlichen Auftraggeber können bei der Vergabe ihrer Aufträge auf verschiedene Verfahren zurückgreifen. Diese sind das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, der wettbewerbliche Dialog, die Innovationspartnerschaft und das Verhandlungsverfahren

Beim offenen Verfahren wird eine nicht definierte Zahl von Unternehmen und Betrieben dazu aufgefordert, sich an der Angebotslegung zu beteiligen. Sollte man eine rein nationale Ausschreibung bevorzugen, muss man darauf achten, unterhalb des EU-Schwellenwertes (branchenspezifischer Netto-Auftragswert) zu bleiben. 

Ein nicht-offenes, beschränktes Verfahren wird dann angewandt, wenn der Auftraggeber bestimmte, für das Projekt geeignete Unternehmen auswählt und diese zur Abgabe eines Angebots auffordert. Die Auswahl der Bieter muss allerdings objektiv, transparent und nicht diskriminierend erfolgen.

Dabei gilt, dass der Aufruf zur Teilnahme meist öffentlich erfolgt. Anschließend wird eine bestimmte Zahl von Bietern zu einer detaillierten Angebotsabgabe aufgefordert. 

Der wettbewerbliche Dialog wird auf europäischer Ebene angewandt. Der wichtigste Punkt, dieses Verfahren als Auftraggeber auszuwählen, ist, dass man dadurch einen besonders großen Spielraum bei den Verhandlungen mit den Bietern bekommt. 

Wie der wettbewerbliche Dialog wird auch die Innovationspartnerschaft nur auf europäischer Ebene verwendet. Dabei gibt sich die Auftraggeberseite die Möglichkeit, nach einem Teilnahmewettbewerb mit bestimmten Anbietern weiterführende Verhandlungen über deren Angebote zu führen. 

Bei einem Verhandlungsverfahren können die Auftraggeber vor der Vergabe mit den jeweiligen Bietern über die Konditionen verhandeln. Da dieses Verfahren auch ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden darf, muss vorher eine Zulassung beantragt werden.